Haben Sie Fragen?

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Zi-Treuhandstelle unter der Rufnummer


0800 4005 2444


Alternativ erreichen Sie die Zi-Treuhandstelle per Email an kontakt@zi-ths.de.

Wie erhalte ich die Aufwandspauschale?

Zur Teilnahme am Zi-Praxis-Panel sind die folgenden Schritte erforderlich:

  • Bearbeiten Sie bitte den Fragebogen zu den Angaben zu Ihrer Praxis (Link zum Fragebogen) vollständig.
  • Folgen Sie anschließend bitte dem Link zur Zi-Treuhandstelle. Hier können Sie Ihre Kontaktdaten zur weiteren Kommunikation und Ihre Bankverbindung zur Auszahlung der Aufwandspauschale angeben.
  • Senden Sie die bereitgestellten Erhebungsunterlagen zur Abfrage der Finanzdaten mit der Bitte um Bearbeitung an Ihre*n Steuerberater*in, alternativ Notar*in oder Rechtsanwält*in.

Nachdem alle Erhebungsunterlagen vollständig vorliegen, wird die Auszahlung der Aufwandspauschale durch den Notar veranlasst.

Ist die Teilnahme am Zi-Praxis-Panel freiwillig?

Ja, die Teilnahme am Zi-Praxis-Panel ist freiwillig.
Jedoch liegt die Teilnahme in Ihrem eigenen Interesse: Einerseits unterstützen sie Ihre Interessenvertretung mit validen Daten für die Honorarverhandlungen und die Neubewertung des EBM. Andererseits erhalten Sie zusätzlich zur Aufwandspauschale nach Auswertung der eingegangenen Daten verschiedene Feedback-Angebote, u.a. einen individuellen Praxisbericht mit Vergleichskennzahlen zu Ihrer Fachgruppe.
Um weiterhin verlässliche Auswertungen liefern zu können, ist daher eine breite Teilnahme am Zi-Praxis-Panel erforderlich. Jeder Teilnehmer zählt!

Wie kann ich absagen, wenn ich keine Teilnahme wünsche?

Bitte wenden Sie sich an die Zi-Treuhandstelle unter 0800 4005 2444.